Unser Leitbild

Fussball lebt von Emotionen und von Leidenschaft. Dabei kommt es immer wieder zu Situationen, in welchen die Aggressionen eines Anwesenden erhöht sind. 
Trotz des Gefühls vom ungerechtfertigten Behandlungen, Situationen und Entscheiden, trotz Niederlagen und Enttäuschungen sollte der Respekt und Anstand gegenüber dem gegnerischen Spieler, dem Schiedsrichter oder den Mitspielern, Trainern, Funktionären oder Zuschauern aber niemals verloren gehen. Fussball ist nach wie vor ein Spiel, und das sollte es auch immer bleiben. Der FC Laufenburg-Kaisten hat deshalb eine verbindliche Charta für alle Vereinsmitglieder erstellt. Dadurch werden die Regeln zum Fairplay, zum Verhalten im Team sowie die Mithilfe im Verein aufgestellt. Wer sich entscheidet dem FC Laufenburg-Kaisten beizutreten akzeptiert und befolgt diese Charta (neben den Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes, den Vereinsstatuten des FCLK und den Entscheiden des Vorstands des FCLK). Die in der Charta erwähnten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beiderlei Geschlecht.
Fairness leben Respekt gegenüber des Vereins
Ich spiele beim Fussballclub Laufenburg-Kaisten und vertrete die Farben dieses Vereins durch vorbildliches Benehmen in allen Situationen. Auf und neben dem Fussballplatz wird der Fairplay-Gedanken gelebt. Vorgaben, Richtlinien und Verhaltensregeln werden eingehalten. Im Verein pflegen wir einen anständigen und respektvollen Umgangston. Bei Problemen wird als Erstes das Gespräch mit dem Verantwortlichen gesucht.
Respekt gegenüber Funktionären
Den beim Fussballclub Laufenburg-Kaisten tätigen Trainern und Betreuern begegne ich mit Anstand.
Respekt gegenüber Mitspielern
Fussball ist ein Mannschaftssport, deshalb stelle ich meine eigenen Ziele hinter diejenigen des Teams. Ich akzeptiere alle Mitspieler und lasse auch die Meinung der Anderen gelten.
Respekt gegenüber Anordnungen
Damit ich und meine Spielkameraden unser Hobby mit Freude ausüben können, befolge ich die Anordnungen des Vereins und der Trainer. Ich halte Vorschriften und Termine ein.
Respekt gegenüber Junioren
Ich handle stets als Vorbild gegenüber den Junioren.
Respekt gegenüber Gegner
Deshalb unterlasse ich bösartige Attacken mit Verletzungsabsicht am Gegenspieler, akzep-tiere Niederlagen und freue mich an den Siegen ohne meine Gegner zu erniedrigen.
Respekt gegenüber Material und Infrastruktur
Der Verein und das Vereinsumfeld stellen Einrichtungen und Material zur Verfügung damit ich meinen Sport ausüben kann. Ich benütze diese mit Sorgfalt und weiss, dass ich für ab-sichtliche Schäden aufkommen muss.
Respekt gegenüber Zuschauern
Die Zuschauer sind da, um ein Fussballspiel zu sehen und uns zu unterstützen, deshalb werden sie mit Respekt behandelt. Ich reagiere nicht auf allfällige Provokationen von Zuschauern, sondern bleibe stets auf das Spiel konzentriert.
Respekt gegenüber dem Sport
Als Sportler verhalte ich mich gegenüber mir selber und gegenüber meinem Umfeld so, dass keine Verletzungen entstehen.
Respekt gegenüber Schiedsrichter
Ohne Schiedsrichter wäre ein Fussballspiel nicht durchführbar. Deshalb nimmt er am Spiel teil und kann Fehler machen. Ich akzeptiere deshalb alle seine Entscheide ohne Kommentare dazu abzugeben
Training
Der pünktliche Trainingsbesuch ist obligatorisch. Bei Verhinderung melde ich mich frühzeitig beim Trainer ab.
Spiel
Das Aufgebot zu einem Spiel ist obligatorisch. Das pünktliche Erscheinen zu den Besammlungspunkten ist Pflicht. Bei begründeter Abwesenheit ist der Trainer frühzeitig zu informieren.
Bussen
Für ausstehende Jahresbeiträge und Bussen (durch den Fussballverband oder versäumte Aufgebote an Anlässen) erfolgt nach zwei Monaten eine Mahnung mit Kostenfolgen von 25.–. Unabhängig davon haftet das säumige Mitglied für alle weitergehenden Kosten, die dem Verein für die Einziehung von rückständigen Beiträgen entstanden sind.
Austritt
Gemäss den Vereinsstatuten des FC Laufenburg-Kaisten ist ein Austritt nur auf Ende eines Vereinsjahres (30.06) möglich. Der Austritt ist schriftlich an den Vorstand zu erklären. Austrit-te, die nach dem 31.12. eingereicht werden, sind erst auf das Ende der nächst folgenden Saison wirksam. Ausnahmen regelt der Vorstand. Bei Austritt sind sämtliche offenen Verpflichtungen zu begleichen. Sie bleiben bis zur endgültigen Regelung über die Beendigung der Mitgliedschaft bestehen. Nicht mit den Mitgliederbeiträgen abgegolten sind im Zusammenhang mit sportlichen Vergehen verhängte Geldstrafen bzw. Verhandlungskosten durch die Rechtsinstanzen des FVNWS oder SFV. Diese werden dem betroffenen Mitglied in Rechnung gestellt. Einem Vereinswechsel wird nur zugestimmt, wenn alle Ausstände beglichen sind. Bestehende Regelungen des FVNWS und SFV werden beachtet.
Material
Die Garderoben respektive die Infrastruktur sind sauber und aufgeräumt zu verlassen. Jeder trägt Sorge zur Infrastruktur und zum Trainingsmaterial wie wenn es sein Eigenes wäre.
Konsequenzen kennen
Bei Verletzung der Charta bin ich mir folgender Konsequenzen bewusst: Unentschuldigtes Fehlen bei Trainings oder Spielen kann mit internen Spielsperren geahndet werden. Weiterreichende Massnahmen im Wiederholungsfall sind vorbehalten. Wer auf dem Fussballplatz wegen Unsportlichkeit auffällt, wird vom Trainer oder von Vereinsverantwortlichen im Maximum zwei Mal verwarnt. Die dritte Zuwiderhandlung hat den Vereinsausschluss zur Folge. Nichterscheinen zu Arbeitseinsätzen an Vereinsanlässen ziehen zuerst Geldbussen nach sich und können auf interne Spielsperren ausgedehnt werden. Im Wiederholungsfall sind auch hier weitergehende Massnahmen bis zum Vereinsausschluss möglich.
Vereinsanlässe
Die Aufgebote zur Teilnahme respektive zu Arbeitseinsätzen an den offiziellen Vereinsanlässen (Generalversammlung, Grümpi, Juniorenturnier etc.) sind obligatorisch. Ich folge diesen persönlich oder sorge selbständig für meine Abmeldung respektive Stellvertretung. Ich helfe an diesen Anlässen ohne eigenen Profit und nütze die Schwächen der Organisation nicht aus.
Beiträge
Für jedes Vereinsmitglied besteht eine jährliche Beitragspflicht. Das Vereinsjahr dauert vom 01.07. bis 30.06. Die Beitragshöhe wird auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung für das Folgejahr festgelegt. Der Beitrag wird anfangs Vereinsjahr eingefordert und ist sofort fällig. Spätestens nach zwei Monaten muss der Beitrag per Einzahlungsschein eingezahlt sein. Bei einem Neueintritt ist nebst dem Jahresbeitrag eine einmalige Anmeldegebühr per Einzahlungsschein einzuzahlen. Mitglieder, die nach dem 31.12. beitreten und solchen die mindestens halbjährige Abwesenheiten begründen können, kann der jeweilige Jahresbeitrag durch Beschluss des Vorstands maximal halbiert werden. Ein Antrag ist durch das Vereinsmitglied an den Vorstand zu richten.